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Grauer Brief Nr. 72, Oktober 2000
Mitteilungsblatt für die Mitglieder der AUNS

 

Inhalt

Die Gesetzestexte
Zehn Argumente


Keine Schweizer Soldaten im Ausland - keine ausländischen Soldaten in der Schweiz!
Unterschreiben Sie das Doppel-Referendum!


Eine Mehrheit des eidgenössischen Parlaments hat am 6. Oktober 2000 der Teilrevision des Militärgesetzes zuge- stimmt. Das Parlament unterstützt damit die neutralitätswidrige bundesrätliche Weichenstellung in der Sicherheits- politik:

Schweizer Soldaten sollen in ausländischen Konflikt- und Kampfgebieten eingesetzt werden. Ausländische Soldaten sollen das Kriegshandwerk auch in der Schweiz üben.

Mit dieser Teilrevision würde die Schweiz ihre 200-jährige Friedenstradition aufgeben. Wir würden in fremde Konflikte hineingezogen. Unsere immerwährende, bewaffnete Neutralität würde unglaubwürdig; für unser Land hiesse das: weniger Sicherheit! Über Fragen von solcher Tragweite muss das Volk entscheiden. Deshalb hat die AUNS beschlossen, das Doppel-Referendum gegen diese zwei verfehlten Militärgesetzrevisionen zu ergreifen. Der Referendumskampf hat nun begonnen. Es geht ab sofort darum, das Doppel-Referendum erfolgreich zustandezubringen: So rasch als möglich sind 2 mal mindestens 50'000 gültige Unterschriften zu sammeln. Wir rufen Sie deshalb auf, die beiden Referenden sofort zu unterschreiben und weitere Unterschriften zu sammeln.

Bestellen Sie kostenlos Unterschriftenbögen unter folgender Adresse:
Komitee "Kriegsabenteuer nein - humanitäre Hilfe ja"
Postfach 218
3000 Bern 16
Tel. 031 356 27 27
Fax 031 356 27 28
E-mail: teilrevision@teilrevision.ch

Die AUNS muss nun in dieser entscheidenden Frage den Tatbeweis erbringen, dass sie die Kraft hat, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und Unabhängigkeit des Landes zu wahren. Für Ihre tatkräftige Unterstützung danken wir Ihnen bestens.

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Die Gesetzestexte

Folgende Artikel im Militärgesetz würden durch die beabsichtigte Teilrevision in Kraft gesetzt:

Art. 48a Militärgesetz
Ausbildung im Ausland oder zusammen mit ausländischen Truppen
1  Der Bundesrat kann im Rahmen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik internationale Abkommen ab-
    schliessen über:
a. die Ausbildung von Truppen im Ausland;
b. die Ausbildung ausländischer Truppen in der Schweiz;
c. gemeinsame Übungen mit ausländischen Truppen.
2  Er kann das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport ermächtigen, im
    Rahmen von Abkommen nach Absatz 1 Vereinbarungen über einzelne Ausbildungsvorhaben abzuschliessen.

Art. 66 Militärgesetz
Voraussetzungen
1  Einsätze zur Friedensförderung können auf der Grundlage eines UNO- oder OSZE-Mandates angeordnet werden.
    Sie müssen den Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik entsprechen.
2  Friedensförderungsdienst wird von schweizerischen Personen oder Truppen geleistet, die eigens dafür ausgebildet
    sind.
3  Die Anmeldung für die Teilnahme an einer friedensunterstützenden Operation ist freiwillig.

Über Gesetzesänderungen von solcher Tragweite muss das Volk entscheiden!

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Zehn Argumente

"Friedenserhaltende" Einsätze können unvermittelt zu Kampfhandlungen führen

Ein UNO-Expertenbericht hat die Friedenseinsätze unter UNO-Mandat der letzten 10 Jahre untersucht. Das Resultat ist ernüchternd. Einerseits gesteht die UNO ein, dass die Mehrzahl der Einsätze gescheitert ist. Andererseits verlangen die Experten, dass friedenserhaltende Einsätze zukünftig einer "robusten Doktrin" bedürfen: UNO-Truppen müssten in der Lage sein, den "Kampf zu führen und den Gegner zu besiegen". Solche Forderungen nehmen endgültig Abschied von der naiven Annahme, es könne in Konflikt- und Kriegsgebieten unterschieden werden zwischen "friedenserhaltenden" und "friedenserzwingenden" Einsätzen. Auch die Schweizer Truppen würden demzufolge den Auftragserhalten, "den Gegner besiegen zu können". Die Schweiz könnte sich der Forderung nach einer UNO-Interventionsmacht mit Kampfauftrag nicht widersetzen. Sie hätte mitzuspielen.

Eskalationsspirale führt zu Kriegsabenteuern

Beispiele wie Bosnien, Somalia oder Sierra Leone zeigen, dass "friedenserhaltende" Einsätze rasch eskalieren können. Auch für Schweizer Soldaten wäre der Griff zur Waffe unvermeidlich. Wer würde nach den Schüssen noch unterschei- den, ob es nun Notwehr der neutralen Schweiz oder eine Aggression der "fremden Interventionsmacht" war? Die Schweiz würde ihr glaubwürdiges Ansehen und ihre humanitäre Tradition als neutraler Kleinstaat verlieren. Ausgerechnet der Depositärstaat des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) würde endgültig zur Marionette der interventionistischen Grossmachtpolitik.

Preisgabe der schweizerischen Neutralität - weniger Sicherheit!

Unsere Neutralität hat sich als erfolgreiches Sicherheits- und Friedensinstrument bewährt. Auch für das neue Jahrtau- send ist sie hochmodern. Sie verpflichtet unsere Behörden zur konsequenten Nichteinmischung in fremde Angelegen- heiten und zur aussenpolitischen Bescheidenheit. Damit schützt sie Volk und Land davor, ungewollt in internationale Konflikte hineingezogen und erpressbar zu werden. Mit dem Einsatz von Schweizer Soldaten im Ausland und mit der Präsenz von ausländischen Kampftruppen in der Schweiz würde die Neutralität ausgehöhlt und schliesslich aufgegeben. Die Sicherheitsbedürfnisse von Volk und Land würden fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Die 200-jährige Friedenstradition würde durch Anpassertum und modisches Prestigedenken über Bord geworfen.

Türöffner-Vorlage für falsche Aussenpolitik

Die Militärgesetz-Revision ist die Türöffner-Vorlage für die verfehlte Aussen- und Sicherheitspolitik von Bundesbern: Zunächst soll mit dem Einsatz von Schweizer Soldaten und mit der Präsenz von ausländischen Soldaten in der Schweiz der Weg Richtung NATO-Beitritt geebnet werden. Sobald der militärische Auslandeinsatz legitimiert ist, wird man auf einen schnellen UNO-Beitritt drängen. Dies mit dem Argument, solche Militäreinsätze würden in der Regel unter UNO-Mandat durchgeführt, und die Schweiz müsse "mitreden" können. Schliesslich soll die Schweiz via politische UNO in die EU eingebunden werden. Diese falschen aussenpolitischen Ziele werden die Unabhängigkeit, die Souveränität, die direkte Demokratie und die Neutralität der Schweiz bis zur Unkenntlichkeit verstümmeln.

Einschränkung der Souveränität und Unabhängigkeit

Im Widerspruch zur Bundesverfassung setzt die neue Sicherheitspolitik die militärischen Auslandeinsätze an erste Stelle. Die angestrebte sicherheitspolitische Kooperation mit dem Ausland und die NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfP) schränken die Handlungsfähigkeit der Schweiz ein. Die Vernetzung wird immer dichter. Die Neutralitätspolitik wird zunehmend abhängig von den Grossmächten. Die Ausrüstung und Bewaffnung sowie die Ausbildungs- und Einsatz- doktrin der Schweizer Armee wird bereits heute ausschliesslich auf NATO-Interoperabilität (Fähigkeit der Streitkräfte, mit ausländischen Streitkräften zu kooperieren) gedrillt. Schweizer Armeeangehörige sollen die englische Militärsprache lernen. Die Militärgesetzrevision würde die aussenpolitische Kompetenz des Bundesrates auf Kosten der Volksrechte ausweiten. Der internationale Aktivismus, das "Sich-zur-Schau-stellen" und der Bürokratismus der Verwaltung werden auf Kosten der Steuerzahler ausgeweitet. Solche Fehlentwicklungen schränken die Souveränität und Unabhängigkeit unseres Landes ein.

Missachtung der Bundesverfassung und von Volksrechten

Das Schweizer Volk hat sich in klaren Volksentscheiden (UNO 1986, EWR 1992, Blauhelme 1994) zur Unabhängigkeit und zur Neutralität bekannt. Bundesbern will die Militärgesetzrevision ohne Volksabstimmung durchziehen. Man geht einfach über Volksentscheide hinweg, als hätten sie nie stattgefunden. Die Vorlage interpretiert mit unglaublicher Ignoranz die in der Verfassung definierten Bestimmungen über die Neutralität und Armee:

Bundesverfassung Art. 173, Weitere Aufgaben und Befugnisse
1  Die Bundesversammlung hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
a. Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

Art. 185, Äussere und innere Sicherheit
1  Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der
    Schweiz.

Art. 58, Armee
1  Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.
2  Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine
    Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicher-
    heit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen.

Schwächung der Landesverteidigung und des Milizsystems

Der Selbstbehauptungswillen und die militärische Landesverteidigung der Schweiz gründen auf dem Gedanken des Widerstandes, dem reinen Verteidigungsauftrag und der Nichteinmischung in fremde Angelegenheiten. In der Milizarmee ist der Bürger gleichzeitig auch Soldat und somit Träger des Widerstandes. Auslandeinsätze leisten der Schaffung einer Berufsarmee Vorschub und schwächen die Milizarmee. Sie führen zur Zweiklassenarmee. Der Zusammenhalt in der Armee wäre gefährdet. In der Folge würde die militärische Landesverteidigung den Rückhalt im Volk verlieren.

Unverantwortliche Geldverschleuderung

Militärische Auslandeinsätze sind eine unverantwortliche Verschleuderung von Steuergeldern. Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis. Das Verteidigungsdepartement fordert schon heute Grossraum-Transportflugzeuge, Spezialausrüstungen für Auslandeinsätze, Container usw. - auf Kosten der Milizsoldaten und des Auftrages "Landes- verteidigung". Der Swisscoy-Einsatz kostet für 15 Monate (bis Ende 2000) gemäss VBS etwa 60 Millionen Franken. Ein Swisscoy-Soldat kostet pro Monat gemäss Berechnungen der DEZA (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA) 42'000 Franken, ein Angehöriger des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps etwa 12'000 Franken. Was für Regierungsmitglieder und reisefreudige Politiker prestigeträchtig erscheinen mag, ist für den humanitären Auftrag der Schweiz kontraproduktiv: Viel wirksamer ist es, die humanitäre Auslandhilfe der zivilen Organisationen - insbesondere der Schweizerischen Katastrophenhilfe - zu verstärken.

Verhinderung einer zukunftsweisenden Reform der Schweizer Armee

Die Auslandseinsätze und die Ausbildungskooperation mit der NATO wollen aus der schweizerischen Milizarmee auf verfassungswidrige Art und Weise eine NATO-taugliche High-Tech-Armee im Taschenformat konstruieren. Hauptsächlich aus Profis bestehend und von Profis kommandiert, mit Flugzeugen transportierbar und integrierbar in NATO-Strukturen, soll sie im Ausland zum Vasallen fremder Befehlshaber werden. Einverstanden: die schweizerische Miliz-Armee muss modernisiert und auf neue Formen von Gewalt und Krieg ausgerichtet werden. Sie hat sich aber strikte auf das eigene Land zu konzentrieren. Wer die Armee mit militärischen Ausland-Einsätzen rechtfertigen will, leistet der Armee-Abschaffung Vorschub.

Heimkehr im Zinksarg - wer trägt die Verantwortung?

Kriegsabenteuer im Ausland werden im Konfliktfall zwangsläufig in die Eskalation führen. Wer Soldaten ins Ausland schickt, nimmt den Kampf in Kauf. Wenn die ersten toten Schweizer Soldaten eintreffen, werden die Befürworter der Auslandeinsätze landauf und landab verkünden: "Sie sind für die internationale Solidarität gestorben." Genügt es, dass die classe politique und militaire Genugtuung erhält? Wer wird für die Toten endgültig die Verantwortung tragen? Die classe politique etwa? Oder wird es im Namen des Volkes geschehen sein? Deshalb: Unterbinden wir jetzt diese fatalen Fehlentwicklungen!

Der Weg der Schweiz

Die immerwährende, bewaffnete Neutralität weist der Schweiz eine besondere aussenpolitische Aufgabe zu: zivile humanitäre Hilfe und Friedensdiplomatie. Es braucht in Europa und weltweit wenigstens ein glaubwürdig neutrales Land, das sich strikte aus fremden Konflikten und Machtspielen heraushält und unparteiische humanitäre Hilfe leistet, wo Not herrscht. Unser aussen- und sicherheitspolitisches Konzept muss auf dem Boden der schweizerischen Neutralität heissen: Kriegsabenteuer nein - humaninäre Hilfe ja!

Unterschreiben Sie das Doppel-Referendum noch heute.

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