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Grauer Brief Nr. 66, August 1999
Mitteilungsblatt für die Mitglieder der AUNS

 

Inhalt

Sicherheitspolitik / Neutralität
News aus der EU
Aus EU-Österreich
EU-Beitritt / Stuerharmonisierung

Arbeitslosigkeit
Wirtschaftsstandort Schweiz
Polit-Standort Schweiz
Bilaterale Verhandlungen

 

Jetzt kommt der Tatbeweis!

Liebe Mitglieder, Gönner und Sympathisanten!

Unterschreiben Sie die Volksinitiative "Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)"

Durch die Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens werden laut Schätzung des Bundesrates Nationalbank-Reserven von etwa 20 Milliarden Franken nicht mehr für geld- und währungspolitische Zwecke benötigt.

Unter dem erpresserischen Druck von Kreisen aus den USA will der Bundesrat 500 Tonnen Gold aus diesen Reserven einer Stiftung "solidarische Schweiz" zuführen. Würde dieses Vorhaben verwirklicht, so käme unser Land jedes Jahr unter Erpressungsdruck, wenn es die Erträge von rund 350 Mio. Franken zu "verteilen" gälte. Die Schweiz würde ihre Handlungsfreiheit und ihre Unabhängigkeit in diesem Bereich verlieren. Das Volksvermögen soll dem Volk zugeführt werden. Also: Überschüssige Reserven der Nationalbank gehören vollständig in den AHV-Fonds. Das nützt allen: Die Renten werden sicherer und es braucht weniger Lohn- bzw. Mehrwertsteuerprozente für die Jungen.

Unterschreiben Sie die Volksinitiative "gegen Asylrechtsmissbrauch"

Die Missstände im Asylwesen sind offensichtlich. Trotz verschiedener Absichtserklärungen hat der Bundesrat die Situation nach wie vor nicht im Griff. Die Asyl-Initiative wird den dringend notwendigen Druck ausüben, dass endlich Ordnung in der Asylpolitik geschaffen wird.

 

Sicherheitspolitik / Neutralität

Swisscoy (SWISS COMPANY)

Eine Schweizer Kompanie im Dienste der KFOR im Kosovo? Die Neutralität spielt im VBS offenbar keine grundsätzliche Rolle mehr! Anstatt die Möglichkeiten des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps auszubauen, investiert Bern in eine gefährliche, unüberlegte, unwürdige und neutralitätswidrige Affekthandlung.

Pressecommuniqué 23. Juni 1999

AUNS kritisiert neutralitätswidrige Grossmachtallüren des Bundesrates

Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz verurteilt die Absicht des Bundesrates, eine Kompanie Schweizer Soldaten in den Kosovo zu schicken, als Ausdruck eines unausgegorenen und neutralitätswidrigen Konzepts. Im Sinne von fragwürdigen Grossmachtallüren will man militärisch offenbar um jeden Preis "dabei sein". Dies obwohl der Aufwand von 50 Millionen Franken und der Ertrag in keinem Verhältnis stehen.

Die Taktik ist klar: Heute sollen österreichische Armeeformationen den Schutz der geplanten Schweizer Kompanie übernehmen, und morgen wird man diesen "unwürdigen" Zustand anprangern und die Bewaffnung der Schweizer Truppen fordern.

Es geht - wie vom Verteidigungsdepartement und vom Bundesrat schon lange beabsichtigt - um eine Annäherung an die NATO und damit um die Preisgabe unserer Neutralität. Auch die vorgesehene Kommando-Ordnung mit der "partner- schaftlichen Einordnung" in einen österreichischen Verband ist in der Realität unbrauchbar: Nur eine klare Unterstellung schafft klare militärische Verhältnisse – aber genau eine solche Unterstellung wäre mit unserer Neutralität völlig unvereinbar.

Die Konsequenz ist klar:

Die neutrale Schweiz soll weiterhin humanitäre Hilfe und Wiederaufbauhilfe leisten mit den bewährten zivilen Organi- sationen (Katastrophenhilfe, DEZA, Rotes Kreuz, Hilfswerke). Sofern dringend zusätzliche Hilfe nötig ist, welche unsere zivilen Mittel und Möglichkeiten übersteigt, so können allenfalls unbewaffnete militärische Formationen mit entspre- chenden Spezialisten eingesetzt werden; dies aber strikte unter ziviler Führung, beispielsweise durch das Kata- strophenhilfekorps. Sofern dies nicht möglich ist, ist auf militärische Einsätze zu verzichten.

Die AUNS wird neutralitätswidrigen Grossmachtallüren aus Bundesbern weiterhin energisch entgegentreten.

Die AUNS lehnt den SWISSCOY- Einsatz als neutralitätswidriges Verhalten mit aller Schärfe ab.

Um was geht es?

Der Bundesrat hat beschlossen, die KFOR (Kosovo-Force) mit einem schweizerischen Detachement von 160 Personen zu unterstützen. Die Swisscoy soll das österreichische Kontingent AUCON unterstützen, welche ihrerseits innerhalb der deutschen KFOR-Brigade eingesetzt wird.

Die Swisscoy soll aufgrund der von der AUCON geäusserten Bedürfnisse in den Bereichen Trinkwasseraufbereitung und -verteilung, Container-Transporte, Camp-Infrastruktur und Wiederaufbau ziviler Infrastruktur, Sanität sowie Bereitstellung von Führungsinfrastruktur zum Einsatz gelangen.

Kommandostruktur

Die schweizerische Dienstkompanie wird unter der Führung eines schweizerischen Majors sein, d.h. Struktur, Dienst- betrieb, Logistik bleiben unter Schweizer Kommando. Sie wird der AUCON zur Zusammenarbeit zugewiesen (Opera- tional Control). Für den Bundesrat genügt dies, um festzustellen, dass die Schweizer Truppe keinem NATO-Kontingent unterstellt sei.

Dieser Schluss benötigt viel Abstrahierungsvermögen. Eine Kompanie ist immer einem grösseren Element "unterstellt", besonders in Krisenregionen und -situationen; das übergeordnete Kommando im Kosovo übt die NATO aus.

Bewaffnung

Der Swisscoy-Truppe gehören 18 bewaffnete Festungswächter (Pistole und Maschinenpistole) an. Ausserdem verfügt das Detachement über 50 Sturmgewehre, welche zur "Notwehr und Notwehrhilfe" abgegeben werden sollen. Alle SWISSCOY-Angehörigen müssen eine Schiessausbildung absolvieren. Im weiteren stehen gepanzerte Radschützen- panzer Piranha 8x8 und Aufklärungsfahrzeuge Eagle zur Verfügung. Der Schutz soll zwar in erster Linie durch die AUCON gewährleistet werden, aber der schweizerische Waffeneinsatz wird durch sogenannte Einsatzregeln (Rules of Engement) definiert - wohl kaum dahingehend, dass die Waffen überhaupt nicht eingesetzt werden dürfen.

Die SWISSCOY ist also militärisch bewaffnet und der Einsatz der Waffe ist geplant –damit wird die Schweiz Gefahr laufen, militärisch Partei zu ergreifen.

Kosten

Für die bis Ende 2000 vorgesehene Aktion sind 55 Millionen Franken budgetiert ("budgetiert"!). Der VBS-Budgetposten "Friedenserhaltende Operationen" ist für 1999 bereits verplant. Aus dem Nachkredit für die Kosovo Verification Mission stehen noch 4,2 Millionen zur Verfügung. Für 1999 muss also ein Nachtragskredit von 18,6 Mio., für 2000 ein Kredit von 32 Mio. Franken beantragt werden. Die veranschlagten 55 Mio. Franken beinhalten die Kosten für einen allfälligen Helikopter-Einsatz eines Super-Puma-Elementes nicht.

Obwohl das Geld nicht vorhanden ist, wird ausgegeben. Das Instrument des Nachtragskredites macht’s möglich. Das Geld wird dem Armee-Budget belastet. Darunter hat der Primär-Auftrag unserer Armee zu leisten: Landesverteidigung.

Rechtliche Grundlagen

Der Bundesrat hat am 23.6.99 den Einsatz beschlossen. Der KFOR-Einsatz beruhe auf einem Mandat des UNO-Sicher- heitsrates (Resolution 1244) und einem bilateralen Abkommen zwischen der KFOR und der Bundesrepublik Jugo- slawien. Ausserdem liege die mit dem Einsatz verbundene Kooperation mit der NATO (!) im Rahmen der bundesrät- lichen Absichtserklärung im Präsentationsdokument zur Beteiligung der Schweiz an der NATO-Partnerschaft für den Frieden vom 11.12.96. Ein neues Abkommen mit der NATO hält die Schweizer KFOR-Beteiligung fest. Die Teilbe- waffnung wird auf Artikel 66 Abs. 3 des Militärgesetzes abgestützt, welche eine Minimalbewaffnung von Einzelpersonen zulässt.

Der UNO-Sicherheitsrat besteht aus den ständigen Mitgliedern USA, Russland, China, Grossbritannien und Frankreich (nur diese haben das Vetorecht!) und sieben nicht-ständigen Mitgliedern. Das Exekutiv-Organ der UNO ist weitgehend abhängig von den Grossmächten. Der Kosovo-Krieg wurde ohne UNO-Mandat geführt; wieweit sich die Weltmacht USA unter bestimmten Umständen strikt an das KFOR-Mandat des Sicherheitsrates halten werden, dürfte wohl niemand mit Sicherheit voraussagen wollen. Bereits dient die NATO-Partnerschaft für den Frieden als Grundlage für militärische Operationen im Ausland. Die 50 Sturmgewehre sind wohl kaum eine Minimalbewaffung von Einzelpersonen! Ausserdem ist die NATO "Chef auf Platz", daran wird sich auch der SWISSCOY-Kommandant halten müssen.

Politische Grundlagen

Der Kosovo-Einsatz der Armee liegt auf der Linie der vom Bundesrat eingeschlagenen internationalistischen Einbin- dungspolitik. Noch ist der neue Sicherheitspolitische Bericht weder in den Sicherheitspolitischen Kommissionen der Räte noch im Parlament beraten worden, trotzdem dient er bereits als Grundlage für den Auslandseinsatz der Armee: "der SWISSCOY-Entscheid des Bundesrates liege auf der Linie des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000, der die Strategie der Sicherheit durch Kooperation festschreibt."

Die Regierung setzt sich über den Blauhelm-Entscheid hinweg, hält es nicht für nötig, die notwendige Diskussion in der Schweiz zu führen, Hauptsache die Aktion liegt auf der Line des Bundesrates. Kurz: Aussenpolitik ohne Volk.

SWISSCOY als politischer Wasserträger

Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz hat an ihrer Mitgliederversammlung vom 8.5.99 vorsorglich beschlossen, gegen jede rechtliche Grundlage, welche bewaffnete Truppen im Ausland ermöglicht, das Referendum zu ergreifen. Im Anschluss daran hat das VBS die im Frühjahr lancierte, vorgezogene Teilrevision des Militärgesetzes zur Bewaffnung der Truppen im Ausland auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies ist aber nur ein momentaner Teilerfolg. Trotz aller gegenteiligen Behauptungen geht es bei der SWISSCOY in erster Linie um Innenpolitik. Die Entsendung bewaff- neter Truppen im grossen Stil ist klare Absicht der Regierung. Deshalb steht der Kosovo-Einsatz in Vernetzung verschiedener aussenpolitischer Absichten der Regierung: kurzfristig UNO sowie EU und damit mittelfristig WEU, langfristig NATO. Der KFOR-Einsatz dient als Propaganda-Gefäss. Umso unverantwortlicher ist es, die Schweizer unbewaffnet im Rahmen von KFOR-NATO-Truppen in die zur Zeit äusserst unsichere Region zu senden. Die Schweizer Kompanie ist Bestandteil eines reinen militärischen Elementes und wird auch als das identifiziert: "Es geht hier vor allem darum, SWISSCOY als effizienten militärischen Leistungsverband in das Gesamtbild einer multinationalen Truppe einzuordnen" [VBS-Medienorientierung vom 7.7.99].

Propaganda für politische Ziele?

Falls schwere Zwischenfälle mit Schweizern geschehen, u.a. mit getöteten SWISSCOY-Angehörigen, oder falls die SWISSCOY mit ihren Waffen z.B. UCK-Angehörige tötet - wer wird die Verantwortung tragen? Es liegt auf der Hand, dass man zum Beispiel der AUNS die Schuld zuweisen könnte, sie habe eine bessere Bewaffnung bzw. Schutz verhindert. Deshalb sind üble innenpolitische Propaganda-Aktionen möglich.

Die AUNS wird unbeirrt an der strikten Neutralität festhalten. Die Schweiz hat keine bewaffneten oder halb-bewaffneten Soldaten innerhalb militärischer Strukturen zu entsenden. Die humanitäre Hilfe hat sich auf das IKRK und das Kata- strophenhilfekorps zu konzentrieren. Eventuelle Unterstützungselemente aus der Armee sind dem Katastrophen- hilfekorps zu unterstellen, d.h. einem zivilen Kommando.

Medienereignis

Der SWISSCOY-Einsatz wird zum Medienereignis. Vom ständig im Einsatz stehenden IKRK, vom Katastrophen- hilfekorps sowie von vielen privaten Initiativen ist und wird keine Rede sein. Die SWISSCOY wird regelmässig unter spektakulären Inszenierungen von Bundesräten, Generälen und Politikerdelegationen besucht werden. Alle rühmen sich dann gegenseitig: Die Schweiz ist endlich dabei, endlich ist sie mit der "Völkergemeinschaft" solidarisch, sie kommt zu ihren Photoshootings mit den Grossen dieser Welt. Ein bisschen "Grossmacht-Ambiente" wird kosumierbar. So einfach ist Solidarität. Eine Dienstkompanie als Galionsfigur schweizerischer Aussenpolitik.

Wir sagen nein zu dieser Bescheidenheit. Die Aktion dient in erster Linie den Politiker als internationalistische Szenerie, welche sich beim IKRK und Katastrophenhilfekorps nicht finden lässt. Innenpolitisch soll der Weg geebnet werden für umfassende, "schwer"-bewaffnete Auslandseinsätze unserer Armee. Parallel dazu wird die Annäherung an die NATO weiter vorangetrieben, auch wenn im Moment ein NATO-Beitritt nicht zur Debatte stehen soll. Aber sie wird kommen...

Immerwährende, bewaffnete Neutralität ist gefährdet

Die im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 dargelegte Neutralitätspolitik besteht aus "keiner Neutralitätspolitik mehr". Das auf internationalen Verpflichtungen ruhende Neutralitätsrecht soll auf das absolute Minimum reduziert werden. Wer die politische Debatte in Österreich verfolgt, kann dort heute schon die Worte von morgen in der Schweiz hören. Die Verwässerung der Neutralität geht so weit, bis eine Politik der Neutralität gar nicht mehr möglich ist. Unter dem Strich wird also die Neutralität aufgegeben, sie soll langsam eingeschläfert werden.

Der KFOR-Einsatz ignoriert den Stellenwert unserer Neutralität. Die Schweizer Kompanie steht in der Kommando-Linie der NATO – ob man will oder nicht. Leichtfertig wird eine neue Strategie versucht, die dem Sicherheitsbedürfnis der Schweiz nicht mehr gerecht wird.

Die falsche Strategie

Der Irrtum liegt in der Meinung, man könne weltweit als Neutraler glaubwürdig auftreten, wenn ein Mandat des UNO- Sicherheitsrates vorliege und man sich nur auf die völkerrechtlich vorgegebenen Verpflichtungen berufe und. Diese aber sind Bestimmungen, die konkrete Situationen (Parteinahme zugunsten Kriegführender Parteien, Waffenlieferungen an Kriegführende Staaten) abdecken. Damit diese aber auch ihre Gültigkeit erlangen können, und zusätzliche Dienste zugunsten der Völkergemeinschaft möglich werden, ist eine besonnene Neutralitätspolitik bereits im Vorfeld möglicher Krisen und eben auch in Fällen zu pflegen, in welchen jenes Völkerrecht nicht zum Zuge kommt.

Dies war bis anhin die Stärke der Schweiz und der Unterschied zu anderen Neutralen: eine offensive und selbstbe- stimmte Neutralitätspolitik. Hier klaffen zwischen der Strategie des Bundesrates - und des VBS - und dem erfolgreichen Modell der immerwährenden, bewaffneten Neutralität weit auseinander. In der neuen VBS- Broschüre "Sicherheit durch Kooperation" heisst es, Neutralität sei "lagegerecht" zu leben; stimmt! Dies setzt aber voraus, dass die richtige Lagebeurteilung vorgenommen wird.

[Quellen: VBS-Information vom 23.6.99/Offener Brief des VBS-Generalsekretärs an die AUNS vom 7.7.99/VBS-Presse- konferenz vom 7.7.99: Medienorientierung und Informationen von Generalstabschef Scherrer/VBS-Medieninformation vom 11.8.99]

Fazit: Die AUNS wird den Kampf für die Erhaltung der immerwährenden, bewaffneten Neutralität der Schweiz führen müssen. Die Auseinandersetzung ist unausweichlich.

«Die NATO verliert zunehmend den Zusammenhalt, nicht zuletzt, weil die technischen Kapazitäten der Europäer mit dem US-amerikanischen nicht Schritt halten. Es fehlt der Wille zur Umrüstung. Man weicht aus auf die soft-power- Illusionen der Friedensfreunde. Friedenstruppen sollen nett sein, helfen, schützen, beobachten, patrouillieren, entminen, den zivilen Funktionären der internationalen Institutionen und privaten Organisationen als Hilfskräfte dienen, die Schweizer mit harmlosen multinationalen Katastrophenschutzübungen an fremde Militäruniformen im Land gewöhnen und die Bevölkerung an den TV-Bildschirmen beruhigen.»

Divisionär a D Hans Bachofner anlässlich eines Vortrages vor der "Schweizerzeit"-Generalversammlung vom 19.5.99

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News aus der EU

Benötigen Sie 160'000 Franken?

"EU-Bürokraten ersticken. Die EU-Kommission will staatliche Beihilfen unter 100'000 Euro nicht mehr gemeldet bekommen – sie kommt mit dem Kontrollieren der wirklich grossen Brocken nicht mehr nach". [zit. nach Vorarlberger Nachrichten, 29.7.99]

Betrug, Schwindel und Korruption werden von der EU noch gefördert! Diese Massnahme zeigt, dass es gewaltig ächzt im EU-Gebälke...


Geld in Hülle und Fülle

Zwischen 2000 und 2006 will die EU 294 Milliarden Franken an Strukturförderungen ausbezahlen. Den grössten Kuchen kann Spanien für sich beanspruchen: 70 Milliarden Franken. Pro Kopf erhalten die Griechen mit 3600 Franken den höchsten Betrag. Zusätzlich erhalten Spanien, Portugal, Griechenland und Irland aus dem Kohäsionsfonds bis 2006 rund 30 Milliarden Franken.

[Vorarlberger Nachrichten, 5.8.99]

Gemäss dem bundesrätlichen Integrationsbericht vom Februar 1999 müsste die Schweiz als 16. EU-Mitglied jährlich 4’250’000’000 Franken nach Brüssel einbezahlen. Bei der Realisierung der EU-Osterweiterung kämen noch jährlich 75’0‘‘000’‘000 Franken dazu... Aus den Strukturförderungs-Kassen und dem Kohäsionsfonds hätten wir praktisch nichts zu erwarten. Dafür wäre das spanische Olivenöl etwas billiger...

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Aus EU-Österreich

Jeder zweite Vorarlberger möchte Schweizer sein

Nase voll von EU, Angst um Neutralität. Aus diesen Gründen wären viele Vorarlberger lieber Schweizer

Im Dreiländereck am Bodensee herrscht reger Grenzverkehr: 23 000 Autos fahren täglich über die schweizerisch- österreichische Grenze, 5500 Vorarlberger arbeiten als Grenzgänger in der Schweiz. Umgekehrt stammt beinahe die Hälfte der Gäste im Kasino Bregenz aus der Schweiz, und auch die Bregenzer Festspiele, die heute eröffnet werden, profitieren von Besuchern ennet des Rheins. Im Winter ziehen die St. Galler Skitouristen ihre Spuren mit Vorliebe im Schnee der Vorarlberger Alpenhänge – aus Gründen der Nähe, des Preises und des freundlichen Services.

Unzufrieden mit EU

Dennoch käme es keinem Ostschweizer in den Sinn, einen Anschluss an Österreich zu wünschen. Ganz anders präsentiert sich die Lage auf der anderen Seite: 47 Prozent von 3119 Vorarlbergern, die sich an einer Telefonumfrage von Radio Vorarlberg beteiligten, befürworten einen Anschluss an die Schweiz. Als Grund nannten sie Unzufriedenheit mit der EU, Sympathien zum Nicht-EU-Land Schweiz, Angst um die Beibehaltung der Neutralität durch den geplanten Beitritt Österreichs zur NATO sowie den Unmut über den grossen Beamtenapparat in Wien.

Anschluss-Abstimmung

Schon vor 80 Jahren befasste sich Vorarlberg ernsthaft mit der Frage. Nach Ende des Ersten Weltkriegs sprachen sich über 80 Prozent der Vorarlberger in einer Volksabstimmung für den Anschluss an die Eidgenossenschaft aus. Die Ostschweiz reagierte positiv, vor allem die Westschweiz blieb skeptisch, und der Bundesrat war gespalten. Noch heute gilt die Abstimmung in Vorarlberg als «Ausdruck demokratischer, föderalistischer Gesinnung». Nicht alle mögen daran erinnert werden: Landeshauptmann Herbert Sausgruber will partout keine Fragen dazu beantworten. Dem offiziellen Vorarlberg ist heute das Liebäugeln vieler Landsleute mit der Schweiz peinlich. [zit. nach Berner Zeitung, 20.7.99]

Warum ist es dem offiziellen Vorarlberg peinlich? Etwa schlechtes Gewissen wegen falschen EU-Versprechungen?


EU-Souveränität

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Österreich die EU-Richtlinie übernehmen muss, welche 24 Stunden-Tiertransporte zulässt. Die österreichische Bestimmung von 6 Stunden wird darf nicht mehr angewandt werden. Der Gerichtshof argumentiert, "die österreichische Regelung sei eine unzulässige Behinderung des freien Warenverkehrs innerhalb der EU". [Alles täglich, Unabhängige Tageszeitung in Österreich, 12.5.1999]

Oh du selige Mitbestimmung in der EU! Die Tiere wären wenigstens nicht so dumm, den EU-Beitritt zu wählen.


"Die Macht geht längst nicht mehr vom Volke aus"

"In Österreich geht die Macht längst nicht mehr vom Volke aus, wie es uns die Verfassung weismacht; sie liegt auch nicht in den Händen des Parlaments, ja nicht einmal in jenen der Politiker und Parteien. Gesetze werden hingepfuscht, in heiklen Fragen entscheiden längst Verfassungsrichter und Europäischer Gerichtshof, was zu passieren hat. Die gewählten Politiker schauen in einer Mischung aus Überraschung und Erleichterung zu, wie andere ihnen die Arbeit abnehmen." [zit. aus Kommentar der Woche von Kurt Horwitz in Vorarlberger Nachrichten, 10./11.7.99]

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EU-Beitritt / Steuerharmonisierung

EU-Beitritt: Gewaltige Rosskur für die Schweiz

Die Schweizerische Gesellschaft für chemische Industrie (SGCI) hat in einem Positionspapier dargelegt, dass sie den EU-Beitritt ablehnt. Sie plädiert für eine Kooperation mit der Europäischen Union. Als Gründe für die Ablehnung einer EU-Integration nennt die chemische Industrie: Höhere Zölle bei Einfuhren aus Drittstaaten, Übernahme des EU-Handels- rechts, Statistischer Wildwuchs, Übernahme des sozialen EU-Regelwerks, Erhöhung der Staatsquote, Verlust der eigenständigen Geld- und Währungspolitik, höhere Zinsen. [Neue Zürcher Zeitung, 3.7.99 und SGCI Positionspapier].

Ausserdem kommen vier unabhängige Studien im Auftrag des Bundesrates zum Schluss, dass der EU-Beitritt wirt- schaftlich in den ersten zehn Jahren von den Schweizern eine gewaltige Rosskur abverlangt: weniger Wachstum, hohe Zahlungen an die EU, hohe Anpassungskosten, höhere Zinsen, Verteuerung des Wohnungsbaus...

Diese zehn Jahre wollen wir auf keinen Fall. Den Versprechungen, dass anschliessend alles besser wird, glauben besonnene Schweizer sowieso nicht, gerade wenn sie von Politikern formuliert werden, denn zur Rechenschaft können ja die meisten EU-Apostel nicht mehr gezogen werden.


"Am Ende wird uns allen der Alleingang mehr nützen als schaden."

Die Europäische Union übt massiven Druck auf die Schweiz aus, mittels Steuerharmonisierung ihren Finanzplatz unattraktiv zu machen. Viele EU-Bürger legen ihr rechtmässig verdientes Geld in der Schweiz an, um den immer gefrässigeren Steuervögten entgehen zu können. Mit fadenscheinigen Argumenten wie "Zufluchtsort für unsauberes Geld" und "schädlicher Steuerwettbewerb" versucht die EU als Repräsentant hochverschuldeter Mitgliedstaaten die Schweiz einzubinden. Bis anhin verhielt sich die Schweizer Regierung wie die Maus vor der Schlange - von Widerstand ist noch nicht viel zu spüren. Wer versucht, den Finanzplatz Schweiz zu schwächen, spielt mit der Wohlfahrt dieses Landes. Schliesslich beschäftigen die Schweizer Banken rund 120’000 Personen in der Schweiz und zahlen gegen 1,5 Milliarden Franken Steuern. In Norwegen denkt niemand daran, die Erdölindustrie - einer der wichtigsten Wirtschafts- zweige des Landes - unter EU-Protektorat zu stellen.

Die Berner Zeitung vom 2.8.99 führte mit dem Privatbankier Hans-Dieter Vontobel ein Gespräch über den Finanzplatz Schweiz und die EU-Integration. Die klaren Aussagen möchten wir Ihnen auszugsweise hier wiedergeben:

BernerZeitung: Sind Sie EU-Gegner?

Vontobel: Ich bewundere den politischen Einigungsprozess, den die EU vollbringt. Allerdings findet die politische Meinungsbildung in diesem Europa über die Köpfe der Bürger hinweg statt.

Sie plädieren für den teuren Weg? ("Alleingang". Anm. Red.).

Man kann nicht alles am unmittelbaren volkswirtschaftlichen Nutzen messen. Wir müssen aus grundsätzlichen Über- legungen den Weg allenfalls alleine gehen.

Sie wollen volkswirtschaftlichen Nutzen zugunsten Ihrer liberalen Grundsätze opfern?

Am Ende wird uns allen der Alleingang mehr nützen als schaden.

Im Moment wird die EU abgelehnt und gedacht, "in zehn Jahren sind wir dann sowieso dabei"?

Diese Position ist unehrlich. Entweder befürwortet man einen Beitritt zur EU. Oder man ist dagegen. Und dann muss man zu dieser Meinung stehen – Nähe zu Blocher hin oder her. Und in zehn Jahren muss man die Lage vielleicht völlig neu beurteilen.

Also doch nein, aber vielleicht ja.

Niemand kann sagen, was in zehn Jahren politisch angemessen sein wird. Die sogenannte strategische Absichtser- klärung des Bundesrates (zugunsten eines Beitritts zur EU) verstehe ich nicht. Sie hat das bürgerliche Lager gespalten.

Der Bundesrat soll doch auch eine Vision haben.

Unsere Regierung braucht keine Visionen. Dafür ist sie nicht angestellt. Sie hat vielmehr die Aufgabe, die Rechtsgüter ihrer Bürger zu schützen.

Sie wollen allen Ernstes den Sonderfall spielen? Das ist riskant, auch für den Finanzplatz.

Ich sehe in erster Linie Chancen. Wir müssen angreifen, unseren Trumpf ausspielen und argumentieren: Wer sein Geld rechtmässig erworben hat und unsinnig Steuern und Sozialabgaben zahlen muss, ist bei uns willkommen.

Gesprächsverweigerung gegenüber den Anliegen der EU?

Der Bundesrat ist zu zahm. Wenn EU-Kommissar Monti sich für einen Besuch in Bern anmeldet, signalisiert ihm die offizielle Schweiz voreilig, dass sie mit sich über Quellensteuern reden lasse. Wir dürfen mit der EU nicht über Steuer- harmonisierungen verhandeln.

Es ist ein Geben und ein Nehmen. Gerade die Industrie will schliesslich noch ein paar Dinge von der EU.

Die EU hat bereits erklärt, dass es keine weiteren bilateralen Verhandlungen geben werde. Umso mehr müssen wir Forderungen stellen und uns offensiv verhalten.

Die Schweiz soll ihre Kampfeslust ausgerechnet im Steuerbereich beweisen?

Historisch gesehen ist das gar nicht abwegig. In dieser Landschaft der bankrotten Staaten, die das Steuersubstrat bis aufs Letzte ausdrücken, ist es eine einmalige Chance, einen gut organisierten und korrekt regulierten Finanzplatz zu haben. Und wir verschenken dessen Vorteile aus dem zwanghaften Wunsch heraus, akzeptiert zu werden.

Mit der Harmonisierung der Quellensteuern ist ja noch nichts verloren?

Wir werden damit leben können, zumal die ebenfalls diskutierte Meldepflicht vom Tisch weg ist. Aber auch eine Steuer- harmonisierung fände ich falsch. Ich kann das Harmoniebedürfnis jedes Schweizer Diplomaten verstehen. Doch diese Diplomaten sind nicht dafür bezahlt, um sich unter Berufskollegen wohl zu fühlen und verstanden zu werden. Wir müssen widerborstig bleiben.

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Arbeitslosigkeit

Schweiz: Arbeitslosigkeit im Juli weiter gesunken

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit erfolgte in allen Landesteilen und in sämtlichen Wirtschaftszweigen sowie in allen Altersgruppen:

Arbeitslosenquote:

Februar März April Mai Juni Juli
3,4 % 3,1 % 2,9 % 2,7 %

 

2,6 2,5% oder
90’122 Personen
[Quelle: Pressedokumentation "Die Lage auf dem Arbeitsmarkt Juli 1999", Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit BWA]

Wieder über 4 Millionen Deutsche ohne Job

Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg teilt mit, dass die Arbeitslosenzahl im Juli die 4-Millionen-Marke wieder über- schritten hat. Demnach beträgt die Quote neu 10,3 Prozent. [Vorarlberger Nachrichten, 6.8.99]

Arbeitslosenquote der Eurozone unverändert bei 10,3 % bzw. 9,4 %

Gemäss Eurostat-Pressemitteilung vom 10.8.1999 lag die saisonbereinigte Arbeitslosenquote in der Eurozone (Euro- Teilnehmer) im Vergleich zum Vormonat unverändert bei 10,3 Prozent, in der EU15 (EU-Mitgliedstaaten) bei 9,4 Prozent. Die Quoten für die unter 25jährigen lagen in der Eurozone bei 19,4 Prozent, in der EU15 bei 18,1 Prozent.

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Wirtschaftsstandort Schweiz

Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz verbessert

Die aktuelle Rangliste des Berichts über internationale Wettbewerbsfähigkeit des "World Economic Forum" stellt fest, dass sich die Schweiz von Rang acht auf Rang sechs verbessert hat. Die Schweiz zeichnet sich insbesondere aus durch ihr Finanzsystem, ihre hochqualifizierten Arbeitskräfte, durch die privaten Investitionen für Forschung und Entwicklung und tiefes Zinsniveau.

Globale Wettbewerbsfähigkeit

Rang 1999 Rang 1998
1 1 Singapur
2 3 USA
3 2 Hong Kong
4 6 Taiwan
5 5 Canada
6 8 Schweiz
7 10 Luxemburg 1. EU-Land!
8 4 Grossbritannien
9 7 Niederlande
10 11 Irland
11 15 Finnland
12 14 Australien
13 13 Neuseeland
14 12 Japan
15 9 Norwegen

[Quelle: Basler Zeitung, 14.7.99]

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Polit-Standort Schweiz

1.-August-Reden: "Die Aussage des Tages!"

Nationalratspräsidentin Trix Heberlein, FDP ZH, baute in ihrer 1.-August-Rede folgenden Satz ein:

"Der zu häufige Blick in den Rückspiegel gefährdet den Anschluss an die Gegenwart!" (Berner Zeitung, 2.8.99)

Den Anschluss an die Gegenwart? An welche? EU-Arbeitslosigkeit, Milliarden-Zahlungen an die EU, mindestens 15% Mehrwertsteuer, Zentralismus, rosa-rote Regierungen, Dirigismus, Skandale, Subventionsbetrug, Abbau demokrati- scher Mitbestimmung, Dioxin-Hühner, multikulturelle Diktatur, kämpfende Schweizer Soldaten im Ausland? Es scheint, dass Frau Heberlein zu wenig in den Rückspiegel schaut und damit andere Verkehrsteilnehmer mit Anschluss- Phantasien massiv gefährdet...


Gefahr schon vor über 40 Jahren erkannt...

"Der Demokratie als Staats- und Gesellschaftsform drohen hauptsächlich zwei Gefahren: das Abrutschen in den Parlamentarismus und die Entartung zur Büroherrschaft. In beiden Fällen ist sie dann nicht mehr direkte Demokratie, sondern zumeist überhaupt keine Demokratie mehr."

Leo Schürmann in Schweizer Rundschau, Heft 12, März 1950

Heute sollen die Volksrechte - relativiert und schliesslich durch den EU-Beitritt weitgehend aufgehoben - einer Polit-Verwaltungs-Elite geopfert werden...


Die isolierte Schweiz oder wie sich UNO-Befürworter ärgern!

Der UNO-Sicherheitsrat hat die Bundesanwältin der Schweiz, Frau Carla Del Ponte, zur Chefanklägerin beim inter- nationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag gewählt. Damit übernimmt eine Schweizerin eine der bedeutendsten Aufgaben im Rahmen der UNO. [Pressemitteilung Bundeskanzlei vom 11.8.99]

Ausserdem hat der Generaldirektor der UNO-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) den Schweizer Alain Modoux zum Vize-Generaldirektor der UNESCO bestimmt. Er wird für das Programm für Meinungs- freiheit, Demokratie und Frieden zuständig sein. [Pressemitteilung EDA vom 7.7.99]

Diese beiden Ernennungen zeigen, dass das ganze Palaver der Isolation nichts anderes als Worthülsen sind. Den UNO-Befürwortern muss die Ernennung von Frau Del Ponte einen gewaltigen Stich versetzt haben. Die Nichtwahl hätte besser in die Pro-UNO-Propaganda gepasst.

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Bilaterale Verhandlungen

Informationen zu den bilateralen Verträgen mit der EU

1. Zeitplan: was ist bereits geschehen und was kommt noch

  • Mo, 30.8. – Fr, 3.9.99:
    gestaffelte Behandlung in den eidg. Räten. Wechsel zur Halbzeit. Die Priorität für den Genehmigungsbeschluss
    über die 7 sektoriellen Abkommen sowie das Dossier Landverkehr (inkl. notwendige Gesetzesanpassungen und
    flankierende Massnahmen) wurden dem Nationalrat zugeteilt. Der Ständerat ist für das Dossier Personenverkehr
    Erstrat. Die Differenzbereinigung und Schlussabstimmung werden in der Herbstsession stattfinden.
    Für die Ver-
    träge ist kein obligatorisches Referendum vorgesehen. Sollte das Referendum ergriffen werden, fände eine allfäl-
    lige Volksabstimmung im Frühjahr 2000 statt.
  • 20.9. – 8.10.99, Septembersession:
    Differenzbereinigung
    Freitag, 8.10.: Schlussabstimmung. Danach Ausschreibung im Bundesblatt am 9. Oktober. 10 Tage nach Aus-
    schreibung, d.h. ca. am 19.10.99, müsste ein Referendum lanciert werden.

2. Inhalt (Schwerpunkte)

Forschung

Gleichwertige Beteiligung der Schweiz (wie ein EWR-Land) am 5. Forschungsrahmenprogramm (FRP) der EU und an weiteren Programmen

Themen des 5. FRP:

"Lebensqualität und Management der Bioressourcen", "benutzerfreundliche Informationsgesellschaft", "wettbewerbs- orientiertes und nachhaltiges Wachstum", "Energie und Umwelt".

Finanzrahmen:

14'963 Mrd. EURO (ca. 24 Mrd. Franken) auf 4 Jahre.

Gemäss Erklärung des EU-Rates erhalten Schweizer Vertreter einen Beobachterstatus in den verschiedenen For- schungsausschüssen des 5. FRP (heute: Projektweise Beteiligung der Schweiz am 5. FRP).

Kosten für die Schweiz:

Bei Vollbeteiligung ca. 200 Mio. Franken pro Jahr; Mehraufwand gegenüber heute ca. 60 – 70 Mio. Franken pro Jahr

Positiv:

  • Schweizer Forscher können neu auch EU-Forschungsprojekte leiten
  • Durch die EU-Projekte werden Schweizer Firmen und Hochschulen direkt unterstützt
  • Teilnahme an EU-Projekten: Schweizer Forscher brauchen nicht mehr 2, sondern nur noch 1 Partner aus dem
    EWR-Raum

Negativ:

  • Aufwand/Ertrag fraglich
  • Zusätzliche Beiträge von 60-70 Mio. Franken pro Jahr
  • Relativ teuer, ohne besondere Bedeutung für die Schweizer Forschung. Vorbehalte von diversen Nobelpreisträ-
    gern. Forschung ist vor allem Sache der Unternehmen. Gelder besser direkt den Schweizer Hochschulen zu-
    kommen lassen.

Gesamtbeurteilung: fraglich

 

Luftverkehr

Abkommen regelt den Zugang schweizerischer Fluggesellschaften zum liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt.

Zunächst erhalten schweizerische Fluggesellschaften die 3. und 4. Freiheit (Beispiel: Zürich - Paris; Paris - Zürich) und nach 2 Jahren die 5. und 7. Freiheit (Beispiel: Zürich - Paris (Zustieg von Passagieren) - Madrid; Paris - Madrid).

5 Jahre nach Inkrafttreten soll über die 8. Freiheit (Beispiel: Paris - Lyon, d.h. Inlandflug in Frankreich durch Schweizer Fluggesellschaften) verhandelt werden

Positiv:

  • Gleiche Bedingungen für Schweizer Fluggesellschaften im europäischen Wettbewerb
  • Für Schweizer Fluggesellschaften uneingeschränkte Übernahmemöglichkeit im EU-Raum. Beispiel: Swissair
    kann Mehrheit von EU-Fluggesellschaften übernehmen. (In den Verträgen steht davon allerdings nichts!)
  • Freiheiten im Luftverkehr, tiefere Preise für Linienflüge Schweiz-Ausland und umgekehrt

Negativ:

  • EU-Gerichtshof befiehlt: Im Konfliktfall (z.B. Schadenersatzforderungen und dergleichen) haben sich die Schwei-
    zer Fluggesellschaften dem EU-Gerichtshof zu unterziehen.

Gesamtbeurteilung: zwiespältig

 

Landverkehr

Koordinierte" Landverkehrspolitik zwischen der Schweiz und der EU. Unbegrenzter Transitverkehr für EU-Lastwagen durch die Schweiz.

Preisgabe der 28 t-Limite; schrittweise Erhöhung der Gewichtslimite.

Ab 2005 freie Fahrt für EU- 40-Tonnen-Lastwagen; Abgabe von max. 325 Franken für Transitfahrt ab 1.1.2008 (bzw. ab Öffnung des ersten NEAT-Tunnels); das ist 13mal mehr als die heutige Abgabe für 28-Tönner

Wenn die Bahn während 10 Wochen zu weniger als 2/3 ausgelastet ist, so kann die Schweiz die Strassentarife befristet um 12,5 % erhöhen.

Flankierende Massnahmen:

Massive zusätzliche Subventionierung der Schiene bzw. des Gütertransportes (ca. 300 Mio. pro Jahr).

Positiv:

  • Wachstum des alpenquerenden Güterverkehrs (angeblich) abgebremst
  • EU-Lastwagen zahlen einen Teil der LSVA
  • Nacht- und Sonntagsfahrverbot bleibt
  • Erhoffte neue Marktchancen für Schweizer Camionneure im europäischen Raum

Negativ:

  • 40 Tonnen-Lastwagen-Flut auf Schweizer Transitstrassen,
  • Milliardenbelastung für Schweizer Wirtschaft und Transportgewerbe, Schlechterstellung gegenüber EU-Ausland
  • Marktwidrige Subventionen in Milliardenhöhe: Milliarden werden in unabsehbarem Umfang zur Marktkorrektur
    zugunsten der Schiene eingesetzt mit ungewissen Erfolgschancen

Gesamtbeurteilung: Negativ

 

Landwirtschaft

Liberalisierung des Agrarhandels.

Zollabbau und Erleichterung bei den technischen Vorschriften: gegenseitige, stufenweise Liberalisierung des Käse- marktes (Freihandel für Käse); freier Marktzutritt nach 5 Jahren durch

  1. wechselseitige Erhöhung der Zollfreimengen
  2. stufenweisen Abbau der Exportsubventionen durch die Schweiz
  3. beidseitige stufenweise Beseitigung der Einfuhrzölle
  4. Zollerleichterungen für Gemüse, Früchte, Gartenbau und Fleischspezialitäten

Positiv:

  • EU-Markt von 380 Mio. Einwohnern für Schweizer Landwirtschaft (?)
  • Schweizer Bauern können verschiedene Produkte zu attraktiven Preisen in der EU verkaufen (Wegfall der Zölle)
  • Konsumenten profitieren von tieferen Preisen durch mehr Billigimporte mit fragwürdiger Deklaration (u.a. Olivenöl, Orangen, Fleisch, Käse aus der EU)

Der Bundesrat brüstet sich, in der Schweiz gültige ökologische Auflagen "gerettet" zu haben. EU-Importprodukte sind jedoch ohne die schweizerischen Auflagen zuzulassen; für Schweizer Landwirtschaft existenzbedrohend.

Negativ:

  • Bezüglich Preisgestaltung völlige Liberalisierung – bei gleichzeitig zementiertem Hochlohnniveau (u.a. für auslän-
    dische Arbeitskräfte in der Landwirtschaft).
  • "Kolonialvertrag": Inkraftsetzung nur, wenn die EU der Auffassung ist, die Schweiz unternehme genug gegen BSE
    (Rinderwahnsinn).

Gesamtbeurteilung: Negativ

 

Öffentliches Beschaffungswesen

Auftraggeber der öffentlichen Hand in der Schweiz müssen alle potentiellen Anbieter aus der Schweiz und der EU gleich behandeln: Dies gilt ab 250'000 Franken für Güter und Dienstleistungen bei Beschaffungen des Bundes; bei Kantonen und Gemeinden ab 380'000 Franken, sowie ab 10 Mio. Franken für Bauaufträge.

Weiterführung der im Rahmen des WTO-Übereinkommens erreichten Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungs- märkte:

  • Einbezug auch der Gemeinden bei der EU-weiten Ausschreibung von öffentl. Aufträgen
  • Unterstellung auch der Bereiche Schienenverkehr und Telekommunikation sowie des gesamten Energiebereichs
  • Unterstellung privater Auftraggeber in den klassischen Sektoren Wasser- und Energieversorgung, städtischer Nahverkehr, Häfen und Flughäfen

Geschätztes Volumen: In der EU etwa 1000 Mrd. Franken pro Jahr, in der Schweiz ca. 26 Mrd., welche für die Beschaffung von Gütern, Dienstleistungen und Bauleistungen ausgegeben werden.

Positiv:

  • Auflage, 3 % billiger anzubieten, entfällt.
  • Ein Schweizer Bauunternehmer kann z.B. an einer Bauausschreibung für ein Schulhaus in Süddeutschland teil-
    nehmen. (Diese Praxis ist im Grenzgebiet aufgrund kantonaler Vereinbarungen bereits heute gültig).
  • Mehr Wettbewerb: Einsparungen für Auftraggeber

Negativ:

  • Auch Schweizer Beschaffungsaufträge müssen EU-weit ausgeschrieben werden
  • Verschärfte Konkurrenz durch billigere Lohnkosten ausländischer Firmen:
  • Schweizer Betriebe könnten vermehrt gezwungen sein, billige EU-Arbeitskräfte einzustellen (arbeitslose Schweizer)

Gesamtbeurteilung: In der Theorie positiv, in der Praxis fraglich (im Grenzgebiet zum Teil bereits so gehandhabt)

 

Personenverkehr

Stufenweise Einführung des freien Personenverkehrs (ab 2001). Abkommen betrifft Arbeitnehmer, Selbständige sowie Personen ohne Erwerbstätigkeit, die über "ausreichende" finanzielle Mittel verfügen. Vorläufige Dauer: 7 Jahre. Die Schweiz teilt nach Ablauf dieser Frist den anderen Parteien mit, ob sie das Abkommen verlängert ("gegebenenfalls nach einer Volksabstimmung/fakultativem Referendum".

Zeitplan/Konsequenzen

  1. Nach Inkrafttreten des Abkommens:
  • Gleiche Behandlung von EU-Ausländer wie Inländer
  • Langfristige (5 Jahre) und kurzfristige Aufenthaltsgenehmigungen (bis 1 Jahr)
  • Familiennachzug
  • Saisonnier-Statut abgeschafft
  • Wegfall der Verpflichtung für Kurzaufenthalter, die Schweiz zu verlassen
  • Jährliche Kontingente (Vorzugsquoten) für EU-Bürger innerhalb des Kontingents (15'000 Arbeitsgenehmigungen
    für Daueraufenthalter, 115'500 für Kurzaufenthalter)
  1. Nach 2 Jahren: Wegfall der Bevorzugung schweizerischer Arbeitnehmer
  2. Nach 5 Jahren: Wegfall der Kontingente für EU-Bürger und "aller Benachteiligungen bezüglich Kontrolle der
    Lohn- und Sozialbedingungen"
  3. Im 6. und 9. Jahr: freier Personenverkehr; notfalls können jeweils für die folgenden 2 Jahre wieder Kontingente
    eingeführt werden (wenn mehr als 10 % Zuzug im Mittel der 3 vorherigen Jahre)
  4. Nach 12 Jahren: Freier Personenverkehr: mit "konsensueller" Schutzklausel:
  • Immobilienerwerb: Gleichstellung von in der Schweiz ansässigen EU-Angehörigen. Für andere EU-Bürger keine
    Liberalisierung bezüglich Kauf von Ferienwohnungen. Grenzgänger: genehmigungsfreier Erwerb von Zweitwoh-
    nungen, nicht aber von Ferienwohnungen
  • Gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, Zeugnissen und anderen Titeln
  • Soziale Sicherheit:

In der EU gilt folgende "Koordination":

    • Nationales Leistungssystem bleibt
    • Gleichberechtigte Beteiligung aller im Land wohnhafter EU-Ausländer ist zu garantieren
    • Zusammenrechnung der Bezugsberechtigung
    • Wohnsitzprinzip (Bezugsberechtigung am Wohnort)

Arbeitslosenversicherung/Kosten:

Für die Schweiz Kostenfolgen in Milliardenhöhe!

  1. Modellrechnung Bund:

90‘000 Kurzaufenthalter

  • Davon 40'000 echte Kurzaufenthalter (mit Wohnsitz-Pflicht) sowie
  • 50'000 sog. EU-Saisonniers (unterstehen nicht der Wohnsitz-Pflicht)
    • Arbeitslosenkosten:

      EU-Saisonniers (Annahme 50'000):

      Arbeit bis max. 8 Monate/Jahr

      Bei Arbeitslosigkeit Wahl zwischen

    • Verbleib in der Schweiz: Leistungen gemäss Schweizer Recht, ausbezahlt von Schweizer ALV
    • Rückkehr in Heimat. Erhält dort gesetzliche Unterstützung gemessen am massgebenden Referenz-Salär
      (= letzter Schweizer Lohn); z.B. Portugal: 65 % von 4'000 Franken; ausbezahlt durch Portugal. Schweiz re-
      tourniert die in der Schweiz bezahlten Prämien.

    "Echte Kurzaufenthalter" (Annahme 40'000):

    9 Monate Arbeit: 24 Monate bezugsberechtigt;

    4'000 Franken/Monat Durchschnittssalär;

    3 Mte arbeitslos, 70% Bezug:
    pro Arbeitslosen 8'400.-

    für 40'000 Kurzaufenthalter: 336 Mio./Restjahr

    10 % bleiben arbeitslos: 134 Mio./Jahr
    Total 470 Mio./Jahr

     

    1. Realistischere Modellrechnung

    (Der Bundesrat behauptet, 50'000 der 90'000 Kurzaufenthalter seien sogenannte "EU-Saisonniers" ohne Bleibe-
    recht. Seltsamerweise fehlt diese Differenzierung aber in den bundesrätlichen Rundschreiben an die Kantons-
    regierungen)

    90‘000 Kurzaufenthalter
    9 Monate Arbeit: 24 Monate bezugsberechtigt
    4'000 Franken/Monat Durchschnittssalär;

    3 Mte arbeitslos/70% Bezug: 8‘400 Fr./pro Arbeitslosen

    für 90'000 Kurzaufenthalter: 756 Mio./Restjahr

    10 % bleiben arbeitslos: 302 Mio./Jahr

    Total: 1‘058 Mio/Jahr

    Besonderes:

    • Bei Familiennachzug: mit 2‘800.-/Monat wird eine Familie zum Fürsorgefall, womit das Bleiberecht nach 6
      Monaten [theoretisch] nicht mehr gilt
    • Nicht alle Kurzaufenthalter arbeiten 9 Monate pro Jahr
    • Kosten für Bildungswesen (Familiennachzug, Kinder) nicht berücksichtigt
    • 10 % Arbeitslose – sehr tiefe Annahme!

    Flankierende Massnahmen:

    (Forderungen Gewerkschaften, Linke)

    • Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) schon bei 30 % Quote (50% gemäss Bundesrat)
    • Entsendegesetz (Einsatz von Arbeitskräften aus der EU nur unter "ortsüblichen" Bedingungen)
    • Mindestlöhne (bzw. normierte Schweizer Löhne)

    Weitere Konsequenzen im Sozialbereich

    • Krankenversicherung: Land, in dem das Haupteinkommen erzielt wird = Versicherungsort für ganze Familie
    • Abschaffung der freiwilligen AHV für Auslandschweizer (?)

    Positiv:

    • Schweizer können ihren Beruf (theoretisch) EU-weit ausüben
    • Schweizer Firmen im EU-Raum können vermehrt auch Schweizer anstellen
    • Im eigenen Land können Schweizer Firmen ohne Bewilligungsverfahren qualifizierte Arbeitnehmer aus der EU
      einstellen (neue Ideen, frisches Know-how?)
    • Diplome und Berufszeugnisse werden gegenseitig anerkannt
    • Wer im EU-Ausland arbeitet, verliert keine Versicherungsleistungen, weil die Sozialversicherungen zwischen
      der Schweiz und der EU koordiniert werden

    Negativ:

    • Zusätzliche Fürsorgekosten im Sozialbereich (u.a. ALV) als Fass ohne Boden (laut Bundesrat 370 – 600 Mio.
      Franken Mehrausgaben pro Jahr. Voraussehbar sind jedoch Milliardenbeträge).
    • Zuwanderungsdruck, Lohndruck, sofern keine Nivellierung der Sozialleistungen und Löhne.
    • Schweizerische Normlöhne sind attraktiv für qualifizierte Portugiesen/Spanier.
    • Verschlechterung des Standortes Schweiz durch hochregulierten Arbeitsmarkt.
    • Unabsehbare finanzielle Konsequenzen

    Gesamtbeurteilung: negativ

     

    Technische Handelshemmnisse

    Gegenseitige Anerkennung von "Konformitätsbewertungen und –Zeichen" (Tests, Zertifikate, Bewilligungen), welche gemäss Schweizer- bzw. EU-Recht für die Vermarktung von Industrieerzeugnissen verlangt werden.

    Einzelne anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstellen in der Schweiz werden ermächtigt, auch Konformitätsbewertungen nach EU-Vorschriften vorzunehmen.

    • Gleichwertige Vorschriften bestehen bezüglich Maschinen, Apparate, Fahrzeuge, Arzneimittel, nicht aber
      für: Baumaschinen, Messinstrumente etc.
    • Nicht vom Abkommen erfasst sind Lebensmittel, Ökolabel.
      Agrarbereich separat geregelt.

    Positiv:

    • Handel zwischen Schweiz und EU in fast allen Bereichen der industriellen Produktion erleichtert
    • Kostspielige Doppelprüfungen für neue Produkte entfallen zunehmend (günstigerer und rascherer Marktzutritt)
    • Vorteile für Exportwirtschaft

    Negativ:

    • Insgesamt nicht von grosser Bedeutung; z.T. überflüssige Bürokratie für einen Bereich, den der Markt effizienter
      und billiger regelt.

    Gesamtbeurteilung: positiv

     

    3. Feststellungen

    • Die bilateralen Verträge sind in der Gesamtbilanz negativ für die Schweiz. Dies gilt vor allem für die Bereiche
      Personenfreizügigkeit, Landverkehr und Landwirtschaft.
    • Das haben auch linke, gewerkschaftliche Kreise und Umweltorganisationen gemerkt. Sie fordern deshalb zum
      Teil überrissene "flankierende Schutzmassnahmen", d.h. im Bereich des Personenverkehrs: Schutz vor Lohn-
      druck durch billige Arbeitskräfte aus der EU (mit dem Entsendegesetz, mit Mindestlöhnen und einer massiven
      Ausweitung der Gesamtarbeitsverträge). Im Landverkehrsbereich werden jährlich hunderte von Millionen Fran-
      ken zur Subventionierung des Bahnverlads gefordert.
    • Diese überrissenen "Schutzmassnahmen" führen zu einem hochregulierten schweizerischen Arbeitsmarkt, zu
      einer Verschlechterung unseres Wirtschaftsstandortes, zu tieferen Löhnen und zum Verlust von Arbeitsplätzen.
    • Vor allem Wirtschaftskreise warnen vor diesen überrissenen Schutzmassnahmen und wollen ganz oder teilwei-
      se darauf verzichten.

    Der Bundesrat hat einen "Mittelweg" (bzw. unter dem Druck der Linken eine "Mitte-Links-Lösung") vorgeschlagen, und die vorberatenden Kommissionen sind diesem "Mittelweg" weitgehend gefolgt.

    4. Was ist zu tun?

    • Über einen derart wichtigen, einschneidenden Vertrag und über die entsprechenden flankierenden Massnahmen
      soll das Volk entscheiden können. Sofern das Parlament den Volkswillen ernst nimmt, muss es in der Sonder-
      session vom 30.8. - 3.9.99 beschliessen, die Verträge und weiteren Vorlagen dem Volk zur Abstimmung vorzu-
      legen. Nur so ist auch eine umfassende, seriöse Information des Stimmbürgers gewährleistet.
    • Es muss zudem gewährleistet sein, dass das Volk nach 7 Jahren an der Urne über die Weiterführung der Per-
      sonenfreizügigkeit entscheiden kann, ebenso im Fall einer Osterweiterung der EU (obligatorisches Referendum).
    • Über ein allfälliges Referendum wird die AUNS voraussichtlich anfangs Oktober - aufgrund der parlamentarischen
      Beratungen - entscheiden.

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