18.04.2012
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die im Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU vorgesehene Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) anzurufen. Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligungen B wird gegenüber den Staatsangehörigen dieser Länder per 1. Mai 2012 kontingentiert. Des Weiteren hat der Bundesrat entschieden, zusätzliche Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen sowie der Integration zu prüfen.
Mitteilung des Bundesrat: hier
Fazit: Die Anrufung der Ventilklausel ist das Eingeständnis des Bundesrates, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU nicht funktioniert und für die Schweizer Volkswirtschaft schädlich ist.
Die Flankierenden Massnahmen noch weiter auszubauen verursacht für die Unternehmen mehr Kosten, für die Steuerzahler mehr Verwaltungskosten und schränkt durch die zunehmende Regulierung des Arbeitsmarktes die Wettbewewerbsfähgigkeit der Schweiz ein.
Die EU-Personenfreizügigkeit ist die falsche Lösung für die Schweiz! Die Ventilklausel wird das Grundproblem nicht lösen. Ehrlicher wäre gewesen, die Klausel gegenüber allen EU-Staaten zu aktivieren, auch gegenüber Deutschland.
Zudem verurteilt die AUNS die Kritik der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton, die Aktivierung der Ventilklausel sei ungerechtfertigt: «Diese Massnahme ist weder wirtschaftlich durch die Situation auf dem Arbeitsmarkt gerechtfertigt, noch durch die Anzahl EU-Bürger, die um einen Aufenthalt in der Schweiz nachsuchen», meinte die EU-Kommissarin. Die Schweiz hat im Vergleich zu den EU-Staaten eine massive Einwanderung! Und das hat Frau Ashton zu beurteilen, die Schweiz ist nicht EU-Mitglied.
Quelle: hier
Fazit: Es dringend notwendig, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder selber steuern kann.
17. Juni 2012: Ja zur Staatsvertrags-Initiative
hier
zurück
Bundesrat erkennt - langsam - Problem der Zuwanderung
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, die im Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU vorgesehene Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) anzurufen. Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligungen B wird gegenüber den Staatsangehörigen dieser Länder per 1. Mai 2012 kontingentiert. Des Weiteren hat der Bundesrat entschieden, zusätzliche Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen sowie der Integration zu prüfen.
Mitteilung des Bundesrat: hier
Fazit: Die Anrufung der Ventilklausel ist das Eingeständnis des Bundesrates, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU nicht funktioniert und für die Schweizer Volkswirtschaft schädlich ist.
Die Flankierenden Massnahmen noch weiter auszubauen verursacht für die Unternehmen mehr Kosten, für die Steuerzahler mehr Verwaltungskosten und schränkt durch die zunehmende Regulierung des Arbeitsmarktes die Wettbewewerbsfähgigkeit der Schweiz ein.
Die EU-Personenfreizügigkeit ist die falsche Lösung für die Schweiz! Die Ventilklausel wird das Grundproblem nicht lösen. Ehrlicher wäre gewesen, die Klausel gegenüber allen EU-Staaten zu aktivieren, auch gegenüber Deutschland.
Zudem verurteilt die AUNS die Kritik der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton, die Aktivierung der Ventilklausel sei ungerechtfertigt: «Diese Massnahme ist weder wirtschaftlich durch die Situation auf dem Arbeitsmarkt gerechtfertigt, noch durch die Anzahl EU-Bürger, die um einen Aufenthalt in der Schweiz nachsuchen», meinte die EU-Kommissarin. Die Schweiz hat im Vergleich zu den EU-Staaten eine massive Einwanderung! Und das hat Frau Ashton zu beurteilen, die Schweiz ist nicht EU-Mitglied.
Quelle: hier
Fazit: Es dringend notwendig, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder selber steuern kann.
17. Juni 2012: Ja zur Staatsvertrags-Initiative
hier
zurück



ICH WILL DEINE DATEN !